19 weg. Sie konnte beschreiben, wie es dazu gekommen ist, dass sie ins Wohnzimmer ging, wo der Beschuldigte auf einer Matratze schlief, wie sie zu Fall kam, welche Handlungen der Beschuldigten ausführte, wie sich wehrte und wie sie sich befreien konnte. Es handelt sich nicht um schematische, pauschale Aussagen, die auswendig eingeübt werden können. Vielmehr sind die von der Privatklägerin geschilderten Handlungen sehr detailliert, nachvollziehbar und logisch.