Die Privatklägerin schilderte eindrücklich, sie sei damals erst 11 Jahre alt gewesen, sexuelle Belästigung habe sie nicht gekannt, sie habe keine Gedanken oder Gefühle in dieser Art gehabt, nicht gewusst, was der Beschuldigte mit seinem Handeln habe erreichen wollen. Die fehlende Erfahrung und Ungewissheit, was der Beschuldigte mit seinen Handlungen bezweckte, lösten bei der Privatklägerin offensichtlich grosse Ängste mithin Todesängste aus. Die Schilderungen zeigen ihre damalige, altersbedingte Machtlosigkeit. Es ist nicht zu erwarten, dass ein Mädchen in diesem Alter derartige Gedankengänge einfach so erfinden kann, es sei denn, es hätte so etwas persönlich erlebt. Diese Gefühle