Das polizeiliche Nachhacken zeigte ihr auf, wo noch Fragen offen waren. Der erwähnte Wechsel des Zeitpunktes erfolgte nach dem Offenlegen des Vorfalls, nach den Gesprächen in der Familie, aber jedenfalls vor Kenntnisnahme der später von den Anwältinnen eingereichten Unterlagen. Ihre korrigierten Aussagen konnten vielmehr im Nachhinein durch die Unterlagen objektiviert werden (Ferienabwesenheit der Eltern im Herbst 2015, Aufenthalt in Interlaken im November 2015, Kontaktabbruch im Januar 2016).