, S. 13 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Zusammenfassend behauptet die Privatklägerin demnach, der Beschuldigte habe sie am Montag nach den Herbstferien 2015 im Wohnzimmer der Wohnung ihrer Eltern gepackt, auf die Matratze am Boden gezogen, an den Händen festgehalten sowie in der Folge unter ihr Oberteil und ihren BH gegriffen, ihre Brust gedrückt und versucht, diese aus ihrem BH zu holen. Nachdem sie dem Beschuldigten mit dem Knie einen Stoss zwischen die Beine versetzt habe, habe sie versucht aufzustehen. Der Beschuldigte habe sie erneut gepackt, auf die Matratze zurückgezogen und festgehalten.