aus, der Vorfall habe sich ereignet, als die Eltern der Privatklägerin in Sri Lanka gewesen seien. Der Bruder der Privatklägerin sei vermutlich bei der Arbeit gewesen (pag. 96 Z. 122 ff.). Die Mutter der Privatklägerin habe sich wegen eines Notfalls drei bis fünf Tage in Sri Lanka aufgehalten (pag. 97 Z. 150). Erfahren habe er vom Vorfall, nachdem er mit der Familie der Privatklägerin und dem Beschuldigten in Rapperswil gewesen sei. Am nächsten Tag sei der Beschuldigte weggeschickt worden (pag. 98 Z. 194 ff.; vgl. auch pag. 96 Z. 105 ff.). Als objektive Beweismittel zum angeblichen Tatzeitpunkt liegen folgende Akten vor: