_ erklärte an der delegierten Einvernahme vom 8. November 2019 (pag. 85 ff.), sie habe den Beschuldigten 2014 oder 2015 bei der Familie der Privatklägerin kennengelernt (pag. 87 Z. 54 ff.). Letztmals habe sie diesen glaublich Ende 2015 gesehen (pag. 87 Z. 70 ff.). In den Herbstferien 2015 sei sie mit ihrer Mutter und ihrem Bruder für drei Wochen nach Kanada in die Ferien geflogen. Der