Im Oktober oder November 2015 sei er selber in Sri Lanka gewesen. Seine Frau sei nach einer Woche nachgeflogen und habe sich drei bis vier Tage in Sri Lanka aufgehalten (pag. 470 Z. 48 ff.). Während ihrer Abwesenheit habe sich ihr Sohn und die Familie von F.________ um die Tochter gekümmert. Auch der Beschuldigte sei da gewesen (pag. 470 Z. 52 ff.). Ende 2015 habe er letztmals Kontakt mit dem Beschuldigten gehabt (pag. 469 Z. 31 ff.). Vom Vorfall habe er Ende 2015, Anfang 2016 erfahren (pag. 469 Z. 40 f.). Er habe den Beschuldigten nach dem Vorfall weggeschickt und habe keinen Kontakt mehr mit diesem gewollt (pag. 471 Z. 117 ff.).