11 er seine Frau gebeten habe, ebenfalls zu kommen, sei diese für vier Tage ebenfalls in Sri Lanka gewesen (pag. 61 Z. 210 ff.). Seine Frau habe den Beschuldigten weggeschickt, als er (der Vater) bei der Arbeit gewesen sei. Dies sei im 2016 gewesen, den Monat wisse er nicht mehr (pag. 62 Z. 260 ff.). An der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung vom 17. März 2022 führte der Vater der Privatklägerin aus, der Beschuldigte habe sie besucht und jeweils zwei bis drei Mal bei ihnen übernachtet (pag. 471 Z. 104 ff.). Im Oktober oder November 2015 sei er selber in Sri Lanka gewesen.