Die Mutter der Privatklägerin gab an der delegierten Einvernahme vom 4. November 2019 (pag. 71 ff.) an, der Beschuldigte sei vor ca. drei bis vier Jahren in die Schweiz gekommen und sei in dieser Zeit erstmals zu ihnen nach Hause gekommen. Er habe manchmal an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag oder Montagmorgen bei ihnen im Wohnzimmer auf der Matratze übernachtet und sei