vgl. auch die von der Verteidigung mit Schreiben vom 18. Januar 2021 eingereichten Fotos vom 26. November 2015 [pag. 341 ff.]). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20. Oktober 2021 führte der Beschuldigte aus, mit der Privatklägerin habe er letztmals im 2015 gesprochen. Es sei richtig, dass er am 7. Oktober 2015 von Basel nach Bern (I.________) umgezogen sei (pag. 428 Z. 331 ff.). Im Gegensatz zu seinen früheren Aussagen gab er jedoch an, zuerst drei bis vier Wochen am Stück in I.________ gewesen zu sein. Erst danach habe er jeweils am Freitag und Samstag in der Unterkunft fehlen dürfen.