Eine Woche nach seinem Umzug nach N.________ habe ihm die Mutter der Privatklägerin am Bahnhof seinen Koffer (mit Kleidungsstücken), der sich damals im Zimmer des Bruders der Privatklägerin befunden habe, übergeben. Damals habe der letzte Kontakt mit jemanden aus der Familie der Privatklägerin stattgefunden (pag. 109 Z. 298 ff.). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 4. November 2020 (pag. 112 ff.) gab der Beschuldigte an, er denke, der erste Kontakt mit der Familie der Privatklägerin in der Schweiz habe am 7. Oktober 2015, als er von Basel nach Bern verlegt