Der Vorfall habe an einem Montag nach ihren Schulferien stattgefunden. Dass es ein Montag gewesen sei, wisse sie, weil sie damals ihren Lieblingspullover, den sie gerne am Montag angezogen habe, angehabt habe (pag. 47 Z. 269 ff.). Welches Jahr, welcher Monat und welche Jahreszeit gewesen sei, wisse sie nicht ganz genau (pag. 48 Z. 286 f.). Jetzt, nachdem sie mit ihrer Anwältin und mit F.________ gesprochen habe, gehe sie davon aus, dass es 2015 oder 2016 nach den Herbstferien, also ca. im Okto-