34 Z. 45 f.). Zu Beginn ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 23. Juli 2020 (pag. 40 ff.) korrigierte die mittlerweile anwaltlich vertretene Privatklägerin den Tatzeitpunkt und gab an, sie habe « 2015/2016 Komplikationen mit den Daten» gehabt. Ihre Eltern seien zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht bei der Arbeit, sondern in Sri Lanka den Ferien gewesen und ihr Bruder sei am Morgen des Vorfalls in einer Schnupperlehre gewesen (pag. 43 Z. 110 ff.; pag. 48 f. Z. 314 ff.). Der Vorfall habe an einem Montag nach ihren Schulferien stattgefunden.