Weiter reichte sie Fotos zu einem Ausflug der Eltern der Privatklägerin mit dem Beschuldigten und J.________ vom 26. November 2015 ein (pag. 274 ff.). Die Vertreterin der Privatklägerin reichte mit Eingabe vom 18. September 2020 den Schulferienplan der Gemeinde E.________ für das Jahr 2015 sowie Kopien der Pässe der Eltern der Privatklägerin ein, aus welchen ersichtlich sei, dass sich der Vater der Privatklägerin vom 3. September 2015 bis zum 27. Oktober 2015 in Sri Lanka aufgehalten habe und die Mutter der Privatklägerin vom 9. Oktober 2015 bis zum 13. Oktober 2015 in Sri Lanka sowie am 14. Oktober 2015 in Venedig gewesen sei (pag.