5 Zivilpunkt verfügt wurde, dass die Zivilklage weitergehend abgewiesen wird und für die Behandlung der Zivilklage keine Kosten ausgeschieden werden. Abgesehen davon hat die Kammer das gesamte erstinstanzliche Urteil zu überprüfen. Sie hat dabei von Amtes wegen auch die weiteren Verfügungen zu treffen. Die Kammer verfügt als Berufungsgericht über umfassende Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art. 398 Abs. 2 und 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO;