3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 609). Rechtsanwältin B.________ reichte an der oberinstanzlichen Verhandlung verschiedene Unterlagen zur aktuellen Situation des Beschuldigten ein (Zertifikat