Mit Verfügung vom 26. Juli 2023 wurde das Dispensationsgesuch der Privatklägerin vom 25. Juli 2023 (pag. 603) gutgeheissen und die Privatklägerin – mit Ausnahme ihrer eigenen Einvernahme – von der weiteren Teilnahme an der Berufungsverhandlung dispensiert (pag. 605 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 11./12. September 2023 statt (pag. 612 ff.).