2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 6. April 2022 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 511). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 23. August 2022 (pag. 565 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 13. September 2022 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 570 f.). Mit Verfügung vom 14. September 2022 wurden der Generalstaatsanwaltschaft und der Privatklägerin Gelegenheit gegeben, die Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag.