1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 28. März 2022 (pag. 504 ff.) der sexuellen Nötigung und der sexuellen Handlungen mit Kind, begangen ca. im Oktober 2015 in E.________ z.N. C.________ (Straf- und Zivilklägerin; nachfolgend: Privatklägerin) schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 9'000.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 9'858.40 (pag. 505, Ziff.