1 StGB), angeblich versucht begangen am 21. August 2020, 16.15 Uhr, in Biel/Bienne, Rue E.________, Schulhof und anschliessend am Ufer der Schüss, zum Nachteil von Frau C.________, unter Ausscheidung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung für die gebotenen Verteidigungskosten für das erstinstanzliche Verfahren. III. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von