6 5. Herr A.________, schuldig gesprochen wurde des unanständigen Benehmens, begangen am 5. Januar 2021, in Biel; 6. Herr A.________, verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00; die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tag festgesetzt wurde; 7. Herr A.________ verurteilt wurde, zur Bezahlung von CHF 23.90 Schadenersatz an die D.________ und soweit weitergehend die