Die Zelle wurde stets zugeschlossen, wenn der Beschwerdeführer diese verliess (amtliche Akten BVD, pag. 322). Ferner zeigt der Umstand, dass der Beschwerdeführer anlässlich seines Einrückens am 2. März 2022 ein Minigrip CBD-Hanf in seiner Unterhose versteckt hatte, dass er durchaus bereit war, etwas in das Regionalgefängnis einzuschmuggeln. Zur Kontrolle der Zelle kam es zudem, weil am Vortag beim Beschwerdeführer ein Cannabisgeruch festgestellt wurde.