Dies sei in der Abteilung A zuletzt am 24. Februar 2022, zwei Tage nach dem Zellenwechsel des Beschwerdeführers und eine knappe Woche vor dem Fund, der Fall gewesen. Da der Beschwerdeführer an diesem Tag am Arbeiten gewesen sei, sei die schmutzige Bettwäsche durch einen Mitarbeitenden der Betreuung abgezogen und aus der Zelle entfernt worden. Die frische Bettwäsche sei in die Zelle gelegt und das Bett am Abend durch den Beschwerdeführer selber bezogen worden (amtliche Akten BVD, pag. 322).