je mit Hinweisen). 11.3 Es ist unstrittig, dass Mitarbeitende des Regionalgefängnisses die Zelle des Beschwerdeführers in dessen Abwesenheit betreten haben. Dies war namentlich beim Zellenwechsel, beim Auswechseln der schmutzigen Bettwäsche und bei der Zellenkontrolle vom 2. März 2022 der Fall (amtliche Akten BVD, pag. 316; pag. 322). Aus den Akten geht hervor, dass die Bettwäsche alle zwei Wochen gewechselt wird. Dies sei in der Abteilung A zuletzt am 24. Februar 2022, zwei Tage nach dem Zellenwechsel des Beschwerdeführers und eine knappe Woche vor dem Fund, der Fall gewesen.