4 E. 3.1.3; 141 I 60 E. 3.3; 136 I 229 E. 5.3; Urteil des Bundesgerichts 2C_576/2021 vom 8. September 2022 E. 3.2.1; je mit Hinweisen). Bei der Abweisung von Beweisanträgen in antizipierter Beweiswürdigung ist Zurückhaltung geboten, wird damit doch der Anspruch auf das rechtliche Gehör eingeschränkt. Es darf nicht leichthin angenommen werden, dass das Beweisergebnis aufgrund der bereits abgenommenen Beweise feststeht.