Der Beschwerdeführer erklärte, es handle sich um «CBD-Gras», welches er legal in einem Geschäft gekauft habe (amtliche Akten BVD, pag. 317). Die Kantonspolizei überprüfte das Minigrip und bestätigte dessen CBD-Qualität, weshalb es dem Beschwerdeführer am 3. März 2022 zurückgegeben wurde (amtliche Akten BVD, pag. 324).