Nach der Ankunft im Regionalgefängnis Thun am Abend des 2. März 2022 wurde der Beschwerdeführer über den am Nachmittag in seiner Zelle gemachten Fund informiert und anschliessend einer Leibes- und Effektenkontrolle unterzogen. Auf vorgängiges Nachfragen des Betreuers, ob er irgendwelche Betäubungsmittel bei sich habe, übergab der Beschwerdeführer diesem von sich aus ein kleines Minigrip mit einer geringen Menge Marihuana, welches er in den langen Unterhosen versteckt auf sich getragen hatte. Der Beschwerdeführer erklärte, es handle sich um «CBD-Gras», welches er legal in einem Geschäft gekauft habe (amtliche Akten BVD, pag.