10. Die BVD erteilten dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 30. Dezember 2021 die Bewilligung, seine Strafe in Form der Halbgefangenschaft zu verbüssen und setzten den Strafantritt auf den 17. Januar 2022 fest. Der Beschwerdeführer vollzog die Halbgefangenschaft im Regionalgefängnis Thun (amtliche Akten BVD, pag. 274 f.). Nach der Rückkehr von der Arbeit am 1. März 2022 fiel den Betreuern während der Kontrolle seiner mitgebrachten Sachen ein deutlicher Geruch unerlaubter Substanzen, vermutlich Cannabis, auf. Der Beschwerdeführer, der sich im