I. Prozessgeschichte 1. Mit Verfügung vom 11. März 2022 widerriefen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug, Regionalstelle Oberland (nachfolgend: BVD), die A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 30. Dezember 2021 erteilte Bewilligung zum Vollzug seiner Freiheitsstrafe in Form der Halbgefangenschaft und brachen die Halbgefangenschaft rückwirkend per 3. März 2022 ab. Die BVD ordneten an, dass die Reststrafe im Normalvollzug zu vollziehen sei und boten den Beschwerdeführer per 23. Mai 2022 zum Strafantritt auf (amtliche Akten BVD, pag. 323 ff.).