2. B.________ schuldig erklärt wurde der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen, begangen am 21. Juni 2021 um 10:05 Uhr in Brügg BE, C.____-strasse. II. 1. B.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall (Übertretung), angeblich begangen am 21. Juni 2021 um 10:05 Uhr in Brügg BE, C.____-strasse. 2. Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'220.00 trägt der Kanton Bern. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00 trägt der Kanton Bern.