11 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 29. April 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. B.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Versuch), angeblich begangen am 21. Juni 2021 um 10:05 Uhr in Brügg BE, C.____-strasse; und