Die Kammer bestätigt mit Verweis auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung (pag. 109 ff.) die von der Vorinstanz ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 250.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 3 Tage festgesetzt. IV. Kosten und Entschädigung