8. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 4. Januar 2021, der zufolge Festhaltens der Staatsanwaltschaft als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 in fine StPO), Folgendes vorgeworfen (pag. 33; Hervorhebung durch die Kammer): Der Beschuldigte befand sich auf der Ausfahrtsstrasse des D.________ (Lokal) mit seinem Motorrad hinter dem wartenden Personenwagen der Geschädigten. Um nicht auch warten zu müssen, überholte er rechts, zwischen der Mauer und dem Personenwagen der Geschädigten. Dabei touchierte er mit der linken Seite seines Motorrads die rechte Seite des Personenwagens.