5. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt in ihrer schriftlichen Berufungsbegründung was folgt (pag. 142 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das [erstinstanzliche] Urteil insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte - freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 21. Juni 2021 um 10:05 Uhr in Brügg BE, C.____-strasse;