Die Berufung beschränkt sich auf den Freispruch von der Anschuldigung des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall. Der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt A.________, liess sich innert Frist nicht dazu vernehmen, ob er Anschlussberufung erhebt oder ein Nichteintreten beantragt (pag. 127).