2 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland mit Eingabe vom 9. Mai 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 86). Das erstinstanzliche Urteilsmotiv wurde der Generalstaatsanwaltschaft am 16. August 2022 eröffnet. Mit Eingabe vom 5. September 2022 folgte die ebenso fristgerechte Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 122 f.). Die Berufung beschränkt sich auf den Freispruch von der Anschuldigung des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall.