Wenn sich der Beschwerdeführer auf die Therapie einlassen könne und sich erste legalprognostisch relevante Fortschritte abzeichnen würden, gelte es die Empfehlungen auf Durchführung von ersten, mindestens doppelbegleiteten polizeilichen Ausgängen zu planen. Allfällige erste begleitete Ausgänge könnten unter der Voraussetzung, dass dem Beschwerdeführer legalprognostisch relevante Fortschritte attestiert würden, voraussichtlich auf Ende 2022/Anfang 2023 angedacht werden (Eingewiesenen-Dossier, pag. 263 ff.).