Dem Beschwerdeführer wurden «bei der Durchführung» der Ausgänge zudem Auflagen gemacht, darunter die Aufnahme und Weiterführung der forensischen Therapie, das Erarbeiten einer detaillierten Ausgangsplanung, die Vorund Nachbesprechung der polizeilich begleiteten Ausgänge mit der behandelnden Therapeutin bzw. dem behandelnden Therapeuten und das Erarbeiten eines verlässlichen Arbeitsbündnisses mit der JVA Thorberg vor Gewährung der polizeilich begleiteten Ausgänge. Zudem wurde festgehalten, dass die Ausarbeitung des adäquaten Sicherheitsdispositivs der einzelnen polizeilich begleiteten Ausgänge in