Neben dem spezifischen Feststellungsinteresse fehlt es dem Beschwerdeführer aber insbesondere auch an einem allgemeinen schutzwürdigen (namentlich praktischen) Interesse. Auch wenn es unschön ist, dass die JVA Thorberg auf das Schreiben des Beschwerdeführers vom 14. April 2022 aktenkundig nicht reagiert hat, so erreicht der Beschwerdeführer mit vorliegender Beschwerde bzw. bereits mit der Beschwerde an die SID, dass eine Auseinandersetzung mit seinen materiellen Anträgen erfolgt und gestützt auf die aktuelle Ausgangslage darüber befunden wird, ob dem Beschwerdeführer die be-