32 VRPG). Der Laienbeschwerde vom 11. August 2022 kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Entscheid der SID nicht einverstanden ist und er nach wie vor die Gewährung der begleiteten Ausgänge, das Nachholen der verpassten Ausgänge sowie die Feststellung betreffend Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung fordert (pag. 1 f.). Für seine Anträge verweist er auf die vorinstanzliche Beschwerde vom 28. April 2022 (vgl. Ziff. 4. hiervor). Soweit der Beschwerdeführer damit vor Obergericht einen materiellen Entscheid über die (aufrechterhaltenen) Feststellungsbegehren verlangt, ist auf die Beschwerde nicht ein-