15. Der Beschwerdeführer stellt vor oberer Instanz vorab die Verfügungsqualität des Schreibens der JVA Thorberg vom 7. April 2022 und die Verfügungskompetenz der dort Unterzeichnenden in Frage (pag. 6 f.). 15.1 Im vorliegenden Verfahren bildet, wie bereits erwähnt, der Entscheid der SID vom 13. Juli 2022 das Anfechtungsobjekt. Im Verfahren vor der SID wurden das Schreiben der JVA Thorberg vom 7. April 2022 sowie der nicht beantwortete Antrag vom 14. April 2022 als Anfechtungsobjekt behandelt. Die zuständige Behörde regelt öf- fentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse grundsätzlich mit einer Verfügung (Art. 49 Abs. 1 VRPG). Gemäss Art.