6. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. August 2022 Rekurs (recte: Beschwerde) beim Obergericht des Kantons Bern. Für die Anträge wurde auf die Beschwerde an die SID vom 28. April 2022 verwiesen (pag. 1 ff.). 7. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 16. August 2022 das vorliegende Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten einzureichen (pag. 21 ff.).