4. Mit Beschwerde vom 28. April 2022 gelangte der Beschwerdeführer an die Sicherheitsdirektion (SID) des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (amtliche Akten SID, pag. 3): 1. Es sei eine Rechtsverweigerung fest zu stellen, begangen durch die JVA Thorberg. 2. Es sei eine Rechtsverzögerung fest zu stellen, begangen durch die JVA Thorberg. 3. Die begleiteten Ausgänge sind sofort zu gewähren. 4. Die verpassten Ausgänge sind nach zu holen.