2. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2021 bewilligte das Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (nachfolgend AJV SO), dem Beschwerdeführer Ausgänge in Doppelbegleitung der Polizei und delegierte die Kompetenz zur Durchführung dieser Ausgänge an die JVA Thorberg resp. an die Kantonspolizei Bern. Des Weiteren machte das AJV SO als Voraussetzung zur Durchführung der bewilligten Ausgänge verschiedene Auflagen und hielt fest, dass die Ausarbeitung des adäquaten Sicherheitsdispositivs der einzelnen polizeilich begleiteten Ausgänge in der Kompetenz der Kantonspolizei liege (Einge- wiesenen-Dossier, pag.