Daran ändern auch die Äusserungen des Beschwerdeführers an der Besprechung vom 9. November 2022 nichts, wonach ihm auch klar sei, dass ein Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft bestehe, da er zwei Menschen umgebracht habe. Er sei nicht mehr gefährlich, er habe körperlich stark abgegeben und könne nichts mehr ausrichten. Er habe sich mit dieser Tat «genug in die Scheisse geritten» und wolle dies, wie auch die Situation seiner Söhne, nicht noch verschlimmern. Er werde sich hüten, sich unrechtgemäss zu verhalten bzw. seine Söhne zu etwas anzustiften (pag.