Es scheine, als ob sich aufgrund der Diagnose seine Prioritäten und Ansichten verändert hätten und neu andere Themen wie letzte Wünsche, Auseinandersetzung mit dem Tod im Fokus stünden (Akten BVD, pag. 1031). Diese Einschätzung der Vollzugsbehörde vermag die von der Vorinstanz zutreffend geschilderten Risikofaktoren nicht zu entkräften. Aus demselben Vollzugsbericht geht auch hervor, dass weiterhin keine Auseinandersetzung mit dem eigenen Delikt stattgefunden habe (Akten BVD, pag. 1030; vgl. auch pag. 947). Gemäss Aktennotiz vom 11. Mai 2022 werden unbegleitete Besuche von C.____