Der Beschwerdeführer sei mehrfach vorbestraft mit hoher Affinität zu auch illegalen Schuss- und Stichwaffen. Bei ihm würden mehrere psychische Störungen vorliegen, die sich trotz (Alkohol-)Abstinenz im Strafvollzug ungünstig auswirkten, zumal er keinerlei Einsicht in seine Störung oder seine Taten habe. Aufgrund seiner Ansicht, er und C.________ seien Opfer einer ungerechten Behandlung durch das Strafjustizsystem und der damit verbundenen Rachefantasien müsse ernsthaft erwartet werden, dass er weitere Taten begehe. Sodann würden sich gemäss Sachverständigem selbst bei Bewusstwerdung und Akzeptanz seiner