Die Vorinstanz führte dazu aus, dass der Beschwerdeführer zusammen mit C.________ zwei Morde beging, für die er zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und zu einer Verwahrung verurteilt wurde. Dabei handelte es sich gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 29. Mai 2020 um besonders grausame Taten mit übermässiger Gewaltanwendung («Overkill»; Akten BVD, pag. 911). Der Beschwerdeführer sei mehrfach vorbestraft mit hoher Affinität zu auch illegalen Schuss- und Stichwaffen.