Auf diese Weise soll ihm ermöglicht werden, die letzten Tage im Kreise seiner Angehörigen zu verbringen. Der Zeitpunkt dieser Verlegung wird unter Einbezug des Fachpersonals der Palliativabteilung bestimmt, soll jedoch erfolgen, solange der Beschwerdeführer noch ansprechbar ist und sich von seiner Familie verabschieden kann. In dieser Zeit soll auf der Palliativabteilung ein noch zu bestimmendes Sicherheitsdispositiv umgesetzt werden, da sich der Beschwerdeführer weiterhin im Vollzug befinden wird (pag.