Im Falle einer Verlegung in die BEWA zum Vollzug der Freiheitsstrafe wurden dem Beschwerdeführer gewisse Anpassungen im Vollzugsalltag in Aussicht gestellt, um die geltend gemachte psychische Belastung zu reduzieren. Bei Eintritt der präterminalen Phase ist sodann eine Verlegung in die Palliativabteilung des H.________(Spital) bzw. eine andere Abteilung im H.________(Spital) mit Palliativpflege vorgesehen, wo der Beschwerdeführer uneingeschränkten Besuch seiner Angehörigen wird empfangen können. Auf diese Weise soll ihm ermöglicht werden, die letzten Tage im Kreise seiner Angehörigen zu verbringen.